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Hinweise zu ElektroG & BattG


Informationen gemäß § 19a ElektroG

Die nachfolgenden Hinweise richten sich an private Haushalte, die Elektro- und/ oder Elektronikgeräte nutzen. Bitte beachten Sie diese wichtigen Hinweise im Interesse einer umweltgerechten Entsorgung von Altgeräten sowie Ihrer eigenen Sicherheit.

Hinweise zur Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten und zur Bedeutung des Symbols nach Anlage 3 zum Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (ElektroG)

Besitzer von Altgeräten haben diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Elektro- und Elektronikaltgeräte dürfen daher nicht als unsortierter Siedlungsabfall beseitigt werden und gehören insbesondere nicht in den Hausmüll. Vielmehr sind diese Altgeräte getrennt zu sammeln und etwa über die örtlichen Sammel- und Rückgabesysteme zu entsorgen.

Besitzer von Altgeräten haben zudem Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle von diesem zu trennen.

Anhand des Symbols nach Anlage 3 zum ElektroG können Besitzer Altgeräte erkennen, die getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu erfassen sind. Das Symbol stellt eine durchgestrichene Abfalltonne auf Rädern dar und ist wie folgt ausgestaltet:

elektrog-icon-opti.svg

Symbol für die getrennte Erfassung von Elektro- und Elektronikgeräten

Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht fest im Gerät verbaut sind, sind vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle aus dem Gerät zu entnehmen. Deren Entsorgung wird durch das Batteriegesetz geregelt.

Hinweise zu den Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten

Besitzer von Altgeräten können diese im Rahmen der durch öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger eingerichteten und zur Verfügung stehenden Möglichkeiten der Rückgabe oder Sammlung von Altgeräten abgeben, damit eine ordnungsgemäße Entsorgung der Altgeräte sichergestellt ist. Gegebenenfalls ist dort auch eine Abgabe von Elektro- und Elektronikgeräten zum Zwecke der Wiederverwendung der Geräte möglich. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie von der jeweiligen Sammel- bzw. Rücknahmestelle.

Unter folgendem Link besteht die Möglichkeit, sich ein Onlineverzeichnis der Sammel- und Rücknahmestellen anzeigen zu lassen:
https://www.ear-system.de/ear-verzeichnis/sammel-und-ruecknahmestellen

Darüber hinaus erhalten Sie auf der Informationsplattform http://www.elektrog.de Informationen über das ElektroG. Die Webseite bietet Herstellern, Vertreibern, Bürgern, öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern und Entsorgungsfachbetrieben eine schnelle Übersicht über die Anforderungen, Pflichten und bundesweiten Sammelstellen für Elektro- und Elektronikaltgeräte.

Sie möchten Elektroschrott entsorgen und wissen nicht wo? Mit der kostenlosen Recyclingsuche-App “eSchrott” (erhältlich für Android und iOS) ist das ganz einfach: Wählen Sie die gewünschte Gerätekategorie und die App zeigt Ihnen die nächstgelegenen Sammelstellen, Recyclinghöfe oder Entsorgungsfachbetriebe für die Rückgabe Ihrer Elektro- und Elektronikaltgeräte an.

Hinweis zum Datenschutz

Auf zu entsorgenden Altgeräten befinden sich möglicherweise sensible personenbezogene Daten (etwa auf einem PC oder einem Smartphone), die nicht in die Hände Dritter gelangen dürfen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Endnutzer von Altgeräten eigenverantwortlich für die Löschung personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten sorgen müssen.

Hinweis zu WEEE-Registrierungsnummern

Wir führen Produkte der Firma ter Hürne GmbH & Co. KG, die unter die Regelungen des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) fallen, einschließlich solcher mit Batterien. Die Firma ter Hürne GmbH & Co. KG ist bei der Stiftung Elektro-Altgeräte Register (EAR), Ramsdorfer Str. 5, 46354 Südlohn, als Hersteller von Elektro- und/oder Elektronikgeräten unter der folgenden WEEE-Registrierungsnummer registriert: 42964759.

Informationen gemäß § 18 BattG

Besitzer von Altbatterien und Altakkumulatoren (Akkus) haben diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung/Entsorgung zuzuführen. Altbatterien und Altakkus dürfen insbesondere nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Batterien und Akkus enthalten Schadstoffe, die der Umwelt und der menschlichen Gesundheit schaden können. Besitzer von Batterien und Akkus sind nach deren Gebrauch gesetzlich zur Rückgabe verpflichtet.

Bitte geben Sie Batterien und Akkus nach Gebrauch daher bei öffentlich-rechtlichen Entsorgungs- bzw. Sammelstellen (z.B. kommunalen Bauhöfen) oder an Verkaufsstellen von Batterien oder Akkus des Handels ab. Die Rückgabe ist unentgeltlich und gesetzlich verpflichtend.

Bitte werfen Sie nur entladene Batterien und Akkus in die aufgestellten Behälter. Bitte kleben Sie zum Schutz vor Kurzschlüssen bei Lithium-Batterien die Pole ab.

Zur sicheren Entnahme von Batterien oder Akkus aus dem Elektrogerät beachten Sie bitte die Bedienungs- bzw. Montageanleitung des Gerätes.

battg-icons-opti.svg

Das Symbol der durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern bedeutet, dass Batterien und Akkus nicht über den Hausmüll entsorgt werden dürfen.

Befinden sich die Zeichen Hg, Cd oder Pb unterhalb der Abfalltonne, bedeutet dies folgendes:

  • Pb: Batterie enthält Blei
  • Cd: Batterie enthält Cadmium
  • Hg: Batterie enthält Quecksilber